Flexible Abrechnung – Ganz nach Ihren Bedürfnissen
Wir machen es Ihnen einfach: Sie können unsere Leistungen entweder privat in Anspruch nehmen oder wir kümmern uns direkt um die Abrechnung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse. So profitieren Sie von größtmöglicher Flexibilität und einer unkomplizierten Abwicklung – ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.
Ihre Entlastung ist unser Anliegen – wir übernehmen den Rest.

Entlastungsbetrag auf einen Blick
Wer übernimmt die Kosten?
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad 1 oder höher vorliegt.
Wieviel steht Ihnen zu?
Ihnen stehen monatlich 131 € für unterstützende Leistungen zur Verfügung.
Was passiert mit ungenutztem Guthaben?
Nicht genutzte Beträge werden angespart und können später verwendet werden. Das angesammelte Guthaben verfällt allerdings zum 30.06. des Folgejahres.
Zusätzlich zum Pflegegeld:
Der Entlastungsbetrag wird unabhängig von anderen Leistungen wie dem Pflegegeld gewährt.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig – wir helfen Ihnen gerne dabei!
Haushaltshilfe – Ihre Unterstützung bei Bedarf

Wer übernimmt die Kosten?
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse.
Wann kann sie beantragt werden?
Sie benötigen keinen Pflegegrad, lediglich eine Verordnung Ihres Hausarztes.
Wie funktioniert die Unterstützung?
Die Hilfe wird stundenweise geleistet und auf Ihre individuellen Bedürfnisse im Haushalt abgestimmt.
Was ist zu beachten?
Eine Bewilligung durch die Krankenkasse muss vor Beginn der Unterstützung vorliegen.
Wir sorgen dafür, dass Sie die Entlastung bekommen, die Sie brauchen – unkompliziert und zuverlässig.

Verhinderungspflege – Ihre Entlastung im Überblick
Wer kann sie nutzen?
Ab Pflegegrad 2 können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Betrag?
Ihnen stehen jährlich 1.612 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wie oft ist sie verfügbar?
Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise flexibel eingesetzt werden.• Was ist zu beachten?
Ein Antrag muss bei der Pflegekasse eingereicht werden, damit die Kosten übernommen werden.
Zusätzlich zum Pflegegeld:
Die Verhinderungspflege wird unabhängig vom Pflegegeld gewährt.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und sorgen dafür, dass Sie diese Leistung optimal nutzen!
Umwidmung – Mehr Flexibilität bei der Pflege

Was bedeutet Umwidmung?
Ein Teil Ihres Pflegegeldes kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Wie viel kann umgewandelt werden?
Sie können bis zu 40 % der monatlichen Pflegeleistung umwidmen.
Abhängig vom Pflegegrad:
Je höher Ihr Pflegegrad, desto mehr Geld steht Ihnen zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen, die Umwidmung optimal zu nutzen, damit Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen!

Privat – Direkte Beauftragung nach Ihren Wünschen
Als Privatkunde können Sie unsere Leistungen direkt in Anspruch nehmen und die Kosten selbst übernehmen.
Individuell, flexibel und ganz nach Ihren Bedürfnissen – wir sind für Sie da.